Die freiwilligen Schnelltestungen an den Schulen laufen mit dem 10. Juni 2022 aus. Ab dem 13. Juni 2022 können wir nur noch in besonderen Einzelfällen anlassbezogene Schnelltests an Schülerinnen und Schüler ausgeben, sollte beispielsweise ein akuter Infektionsverdacht im Laufe des Schultages auftreten.
Kinder, deren schulischer Schnelltest positiv ist, sind weiterhin verpflichtet, einen PCR-Test oder einen Schnelltest durch ein anerkanntes Testzentrum durchführen zu lassen.
Ab dem 13. Juni 2022 werden auch die mobilen Luftfilter in den Schulräumen für die Sommermonate ausgeschaltet.
Die neue bundesweit geltende Coronavirus-Einreiseverordnung, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist, beinhaltet auch Änderungen in Bezug auf Reisen in das Ausland. Die Änderungen betreffen u.a. die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete und die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise nach Deutschland. Hier können Sie sich über mögliche Einreisebedingungen in den ausgewählten Urlaubsländern informieren.
Wir freuen uns auf einen normalen Schulalltag ohne Corona-Einschränkungen, werden aber weiterhin vorsichtig sein und eingeführte Hygieneregeln beachten!