Die Schulbehörde hat veranlasst, dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen geändert werden soll:
Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind.
Neu ist: Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung gegenüber der Schule belegen. Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen.
Wenn ihr Kind zweimal geimpft oder genesen ist und Sie ihr Kind von der Testpflicht befreien wollen, dann wenden Sie sich bitte an ihre Klassenleitung.