Ab Montag den 02.05.2022 ist die Maskenpflicht auch in der Schule aufgehoben.
Das heißt, dass ihr Kind keine Maske mehr benötigt. Die Schulbehörde betont, dass es keine gesetzliche Grundlage mehr für die Maskenpflicht gibt. Individuelle Entscheidungen sind aber zu respektieren. Wer eine Maske tragen möchte, darf das natürlich!
Künftig dürfen auch wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie das Schulgelände betreten.
Mit einem Schnelltest müssen sich alle Schüler*innen zwei Mal in der Woche in der Schule selber testen. Die bestehenden Lüftungsregeln werden weiterhin eingehalten.
Unverändert gilt die Isolationspflicht: Schüler*innen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich wie bisher einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv und somit eine Infektion nachgewiesen, darf das Kind zehn Tage nicht in die Schule.
Die meisten Corona Maßnahmen sind somit aufgehoben und wir freuen uns auf einen (fast) normalen Schulalltag!