Aktuelle Informationen (Stand 17.01.22)
Liebe Eltern,
folgende Regelungen gelten auch ohne mündliche oder schriftliche Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt:
Nach Erhalt eines positiven Antigen-Schnelltestergebnisses muss umgehend eine PCR-Testung veranlasst werden. Nach Erhalt eines positiven PCR-Testergebnisses gilt eine Isolierungspflicht für 10 Tage!
Die Pflicht zur Absonderung über 10 Tage kann verkürzt werden. Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist ab dem 7. Tag durch einen negativen Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test) möglich.
Haushaltsangehörige einer infizierten Person (infiziert = positiver PCR Test) müssen sich ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantänezeit kann ab Tag 5 durch ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltestes (alternativ PCR-Test) verkürzt werden.
Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
a) Geboosterte Personen mit vollständigem Impfschutz – je nach Impfstoff ein oder zwei Impfungen – plus Auffrischungsimpfung,
b) frisch (bis 3 Monate nach zweiter Impfung ) doppelt geimpfte Personen bzw. frisch (bis 3 Monate nach erster Impfung) einfach geimpfte Personen, wenn sie mit dem Impfstoff von J&J geimpft wurden sind,
c) frisch genesene Personen, wenn die Erkrankung weniger als 3 Monate zurückliegt.
Gesundheitsämter können über die hier geschilderten Maßnahmen hinaus weitere/andere Maßnahmen anordnen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie vom Gesundheitsamt kontaktiert!
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Behörde für Schule und Berufsbildung unter: