Regelungen für Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien

Schulen sollen besonders geschützt werden. Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen das Schulgelände daher grundsätzlich nur betreten, wenn sie einen Impfnachweis oder einen negativen Corona Virus Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren.

Sollten aus dem Ausland zurückkehrende Schülerinnen und Schüler aufgrund der reduzierten Anzahl von Testzentren bzw. deren Öffnungszeiten am Wochenende keine Gelegenheit haben, zum Ferienende einen Test durchführen zu lassen, so dürfen sie in die Schulen kommen und können dort einen Schnelltest durchführen.

Am ersten Schultag nach den Ferien, Montag, 18. Oktober, werden in allen Schulen Schnelltestungen zu Unterrichtsbeginn bzw.
zum Beginn der Frühbetreuung angeboten. Zudem werden in den beiden Wochen  im Anschluss an die Ferien  drei statt wie üblich zwei Schnelltests pro statt wie üblich zwei Schnelltests pro Woche durchgeführt.

Wir werden also in den ersten beiden Wochen nach den Ferien Montag, Mittwoch und Freitag testen.

Sonderfall Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet:

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen die Digitale Einreiseanmeldung ( www.einreiseanmeldung.de ) ausfüllen.

Zudem müssen sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen dann bedarf es keiner Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen Test beendet werden, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.

Als Hochrisikogebiet gelten tagesaktuell (01.10.21) beispielsweise Albanien oder Montenegro, die Türkei, der Iran, die Russische Föderation, sowie Großbritannien und die USA.